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Inspiriert vom Hildebrandslied habe ich den Terminus “Ostarliuti” als zeitgenössische Selbstbezeichnung derer verstanden, die sich dem östlichen Machtblock zugerechnet haben. In völkerwanderungszeitlichen Gräbern, auch in der Alamannia, finden sich immer wieder Besonderheiten, die dem hunnischen Einfluss zugerechnet werden: durch Bandagierungen im Säuglingsalter deformierte Schädel, Bogenversteifungen aus Knochen, das Langsax.
Es gibt Gemeinsamkeiten besonders reicher Gräber, Goldgriffschwerter, goldene Kolbenarmreife, die im 5. Jahrhundert von der Schwarzmeerküste bis nach Frankreich streuen. Diese können als Insignien einer Kriegerelite verstanden werden, die sich im Umfeld der hunnischen Herrscher gebildet hat. Zeitgleich gibt es reiche Bestattungen, die ebenfalls mit goldenen Spathagriffen und vergoldeten Helmen glänzen, die eher byzantinischen oder weströmischen Einfluss spiegeln.
Zur Abrundung der Ulfinger-Darstellung kommt jetzt also die Politik ins Spiel: die Welt des 5. Jahrhunderts war für einen Alamannen nicht auf das nächste Umfeld des eigenen Dorfs beschränkt. Dafür haben zu viele Häuptlinge Verträge mit den Mächtigen geschlossen, sind zu viele Kriegerverbände als Hilfstruppen ins spätrömische Heer eingetreten, kamen zu viele aus dem Dienst in der Ferne später wieder nach Hause. Altgediente erfahrene Männer, die im Lauf ihres Lebens die Mittelmeerländer, Britannien, Gallien und Spanien gesehen haben, die die Flüsse Rhein und Donau auf ganzer Länge bereist haben können. Ob auf Raubfahrt unterwegs oder im Bündnis mit dem einen oder anderen Herrscher, die Grenzen mögen dabei durchaus fliessend gewesen sein, darf man sich das damalige Selbstverständnis sicher recht kosmopolitisch vorstellen. Nationalstaaten wie heute gab es noch nicht, vermutlich noch nicht einmal eine starke Identifikation als “Stamm”. Es gab keine übergeordneten Könige, die Verträge im Namen aller Alamannen eingehen konnten, sondern Herrschaft beruhte auf tatsächlichem Einfluss und war eher an die Person des jeweiligen Anführers gebunden als an dessen “Reich”.
Das bedeutet, ein Friedensvertrag zwischen einem römischen Abgesandten und einem Alamannenfürsten war - nach germanischem Rechtsverständnis - ein Vertrag zwischen zwei Personen, der entweder durch die Verletzung von Vertragsbedingungen oder durch das Ableben eines der beiden Partner automatisch beendet war. Es gab also gar keine Möglichkeit, Staatsverträge abzuschliessen, die an den den Nachfolger veerbt bzw. für dessen Volk verbindlich war. Deswegen war es wichtig, einen solchen Bündnisvertrag (Foedus) durch Waffenhilfe und Geldzahlungen zu untermauern, um die innenpolitische Position des Bundesgenossen stark zu halten. Ob man das als Tributzahlung, Bestechung oder Sold bewertet, macht keinen Unterschied: die politische Situation blieb unstabil und wurde immer wieder von neuem in Frage gestellt.
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